Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Hof Große-Kottendorf schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab
und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltung. Die Teilnehmer haben
dafür zu Sorgen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Der Hof Große-Kottendorf haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Für Sach- und
Personenschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden wird keine Haftung übernommen.
Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Hof Große-Kottendorf gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen verpflichten sich die Erziehungsberechtigten das Kind auch vor
dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu
lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt
darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei
vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis
genommen wurden. Wir bewegen uns während der Veranstaltung in der Natur und sind Wind und
Wetter ausgesetzt. Wir gehen eventuell mit Messer und Feuer um und haben Kontakt mit Tieren ,
Pflanzen und anderen Naturmaterialien, bereiten in der Gruppe selbst Speisen und Getränke zu und
verköstigen diese. Wir arbeiten mit Werkzeugen wie Sägen, Hämmer und Bohrern. Trotz sorgfältiger
Planung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko. Mit der Anmeldung wird
gleichzeitg das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken
bestätigt.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen
Mängel oder Allgergien haben und jede körperliche Tätigkeit ausüben können, weiterhin, dass die
angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel zu sich nehmen können. Etwaige
Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit
dem Hof Große-Kottendorf abzustimmen.
Es kann natürlich wie überall auch bei unseren Veranstaltungen zu kleineren Verletzungen kommen.
Wir kühlen und verbinden Wunden als Erstversorgung. Sollte es notwendig sein, verwenden wir zur
Desinfektion Octenisept (Lösung) und/ oder Bepanthen antiseptische Wundcreme. Wir dürfen Wunden
nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung versorgen. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen
längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben
wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärtzliche
Behandlung. Sollten wir Sie oder die von ihnen bekannte Kontaktperson deshalb nicht in einem
angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der ihr Kind zum
nächstgelegenen Arzt bringt.

Ist eine Regelung der AGB unzulässig, bleibt der restliche Vertrag als solcher grundsätzliche bestehen.
Mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen Sie unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an